1270.

Herzog Bolesl. der Kahle verleiht dem Johanniterorden das Kirchlehn über einige und darunter auch die Goldberger Kirche.

Angef. bei Sutorius, Gesch. von Löwenberg II. 51, unter Berufung auf "die Urkunden in Goldberg." An der Genauigkeit dieser Nachricht ist zu zweifeln im Hinblick auf die schätzbare Handschrift (Hensells) Aurimontium vetus (geschr. um 1758), wo es p. 169 (in der Abschrift auf dem P.-A.) heisst: "auch 1270 vornehmlich soll sie (die Johanniterj Boleslaus Calvus in dem Lande gemehret haben, wenn aber und von welchem Fürsten sie das jus patronatus bei der Goldberger Kirche erhalten haben, ist ungewiss. Unterdessen ist aus den alten Documenten klar, dass schon ums Jahr 1300 und vorher der Orden in Goldberg bei den Kirchen Recht gehabt."


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.